Kollektivvertrag in Österreich: Was du über Mindestlohn, Einstufung und Co. wissen solltest
Wer in Österreich arbeitet, begegnet früher oder später dem Kollektivvertrag – kurz KV. Und das aus gutem Grund: Rund 98 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Österreich sind von kollektivvertraglichen Regelungen erfasst. Damit zählt Österreich international zu den Ländern mit der höchsten kollektivvertraglichen Abdeckung.

In diesem Beitrag:
Was ist ein Kollektivvertrag?
Ein KV legt wichtige Mindeststandards für Arbeitsverhältnisse in einer bestimmten Branche fest. Dazu gehören zum Beispiel Mindestlöhne und -gehälter, Arbeitszeiten, Zuschläge oder Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Er ergänzt die gesetzlichen Regelungen um Bestimmungen, die speziell für eine Branche gelten. Ausgehandelt wird ein Kollektivvertrag von den Interessenvertretungen beider Seiten: Auf Seite der Arbeitnehmenden sind das die Gewerkschaften, auf der der Arbeitgebenden in vielen Branchen die zuständigen Fachverbände oder Fachgruppen der Wirtschaftskammer. Die vereinbarten Regelungen gelten anschließend für die Arbeitsverhältnisse, die in den jeweiligen Geltungsbereich des Kollektivvertrags fallen. Dafür musst du selbst kein Gewerkschaftsmitglied sein.
Nicht vergessen: Ein Kollektivvertrag legt Mindeststandards fest. In deinem Arbeitsvertrag können für dich günstigere Bedingungen vereinbart werden – die kollektivvertraglichen Mindestbestimmungen dürfen grundsätzlich aber nicht einfach unterschritten werden.
Gut zu wissen:
Nicht alles, was für Arbeitnehmer:innen selbstverständlich wirkt, ist direkt im Gesetz geregelt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie viele branchenspezifische Lohn- und Arbeitsbedingungen ergeben sich beispielsweise aus dem jeweiligen Kollektivvertrag.
Was regelt der Kollektivvertrag noch?
Was genau in einem KV geregelt ist, unterscheidet sich je nach Branche. Typische Inhalte sind zum Beispiel:
Mindestlöhne und -gehälter
Arbeitszeit + Überstunden
Zulagen + Zuschläge
Sonder- zahlungen
Kündigungs- fristen
Regelungen für Lehrlinge
bezahlte Freizeit bei bestimmten Anlässen
weitere branchenspezifische Ansprüche
Teilweise unterscheiden sich die Bestimmungen auch zwischen Arbeiter:innen und Angestellten. Wenn du wissen möchtest, welche Rechte und Ansprüche für dich konkret gelten, lohnt sich deshalb immer ein Blick in den für dich gültigen Kollektivvertrag.
Der KV und der Bau
Wenn vom „Bau-KV“ die Rede ist, ist damit meist der Kollektivvertrag für Baugewerbe und Bauindustrie gemeint. Für diesen Bereich gibt es eigene Kollektivverträge für Arbeiter:innen und Angestellte; der Arbeiter:innen-KV umfasst auch Lehrlinge. Sie gelten österreichweit für Betriebe, die der Bundesinnung Bau oder dem Fachverband der Bauindustrie angehören.
Nicht jede Person, die auf einer Baustelle arbeitet, fällt allerdings automatisch unter diesen KV. Für Bereiche wie Dachdeckerei, Malerei oder Holzbau gelten eigene Kollektivverträge. Welcher KV für dich tatsächlich gilt, schauen wir uns im nächsten Kapitel genauer an.
Arbeitszeit am Bau
Die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit für Arbeiter:innen in Baugewerbe und Bauindustrie beträgt 39 Stunden pro Woche. Zusätzlich gibt es besondere Modelle wie die kurze und lange Woche sowie Möglichkeiten zur flexibleren Verteilung der Arbeitszeit. Damit kann auf saisonale Schwankungen und die besonderen Bedingungen der Branche reagiert werden.
Lohngruppen und Einstufung
Der KV unterscheidet verschiedene Lohngruppen – etwa Vizepolier:innen, Facharbeiter:innen, angelernte Bauarbeiter:innen und Bauhilfsarbeiter:innen. Auch für Lehrlinge gibt es eigene kollektivvertragliche Entgelte. Welche Gruppe für dich gilt, ist besonders wichtig: Sie bestimmt mit, welcher kollektivvertragliche Mindestlohn dir mindestens zusteht. Für Angestellte gelten wiederum eigene Beschäftigungsgruppen und Gehaltstabellen.
Unterwegs zwischen und auf Baustellen
Arbeit am Bau findet nicht immer am selben Ort statt. Deshalb enthält der KV auch eigene Regelungen für Dienstreisen und auswärtige Arbeit. Je nach Situation können beispielsweise Taggeld, Nächtigungsgeld oder weitere Vergütungen vorgesehen sein. Was genau hinter diesen Begriffen steckt und wo du sie auf deiner Abrechnung findest, schauen wir uns später noch genauer beim Thema Lohnzettel an.
Zulagen und besondere Arbeiten
Auch bestimmte Erschwernisse und besondere Tätigkeiten können kollektivvertraglich berücksichtigt werden. Für manche Arbeiten oder Baustellen bestehen zusätzliche Regelungen und Zulagen. Der KV bestimmt damit nicht nur den Grundlohn, sondern berücksichtigt auch besondere Bedingungen, unter denen gearbeitet wird.
Besondere freie Tage
Eine Besonderheit des Arbeiter:innen-KV für Baugewerbe und Bauindustrie betrifft den 24. und 31. Dezember: Fallen diese Tage auf einen Arbeitstag, sind sie unter Fortzahlung des Entgelts arbeitsfrei.
KV und BUAK greifen ineinander
Am Bau gelten zusätzlich besondere gesetzliche Regelungen. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) und damit die BUAK. Sie ist unter anderem für besondere Regelungen rund um Urlaub und Abfertigung in der Baubranche relevant. Kollektivvertrag und BUAG sind also zwei unterschiedliche Dinge, die im Arbeitsalltag am Bau an mehreren Stellen zusammenspielen.
Mindestlohn: Was gilt für mich?
Angegeben sind die jeweiligen kollektivvertraglichen Mindestlöhne. Der tatsächlich vereinbarte Lohn kann höher sein. Die angeführten Werte gelten ab 1. Mai 2026.
Berufsfeld | Hilfskraft | Fachkraft |
17,03 €/Std. | 19,99 €/Std. | |
16,50 €/Std. | 18,92 €/Std. | |
13,53 €/Std. | 15,30 €/Std. | |
15,30 €/Std. | 18,84 €/Std. | |
15,45 €/Std. | 18,70 €/Std. |
Von der Tätigkeit zur Lohngruppe
Kollektivverträge teilen Beschäftigte in unterschiedliche Lohn- oder Beschäftigungsgruppen ein. Welche Gruppe für dich gilt, richtet sich danach, welche Tätigkeit du tatsächlich ausübst, welche Qualifikation du mitbringst und welche Voraussetzungen der jeweilige Kollektivvertrag festlegt. Am Bau kann das zum Beispiel bedeuten, dass du als Bauhilfsarbeiter:in, angelernte:r Bauarbeiter:in oder Facharbeiter:in eingestuft wirst. Je nach KV können auch Berufserfahrung, zusätzliche Kenntnisse oder besondere Verantwortung eine Rolle spielen.
Die Einstufung ist wichtig, weil jeder Gruppe ein bestimmter kollektivvertraglicher Mindestlohn zugeordnet ist. Je höher Qualifikation oder Verantwortung, desto höher ist in der Regel auch die vorgesehene Lohngruppe.
Wichtig:
Entscheidend ist nicht nur die Bezeichnung deines Jobs im Vertrag. Auch die Arbeit, die du tatsächlich ausführst, muss bei der Einstufung berücksichtigt werden.
Arbeitsvertrag und Dienstzettel: Was steht wo?
Dein Arbeitsvertrag regelt die individuellen Bedingungen deines Arbeitsverhältnisses. Dabei können Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vieles vereinbaren – allerdings dürfen zwingende gesetzliche oder kollektivvertragliche Mindeststandards nicht unterschritten werden.
Der Dienstzettel hält die wesentlichen Bedingungen deines Arbeitsverhältnisses schriftlich fest. Dazu gehören unter anderem deine Tätigkeit, Arbeitszeit, dein Grundlohn bzw. Grundgehalt, weitere Entgeltbestandteile, eine allfällige Einstufung und der für dich geltende Kollektivvertrag. Seit März 2024 gelten zusätzliche Informationspflichten, etwa zu Kündigungsverfahren, Probezeit und Sozialversicherung. Diese gelten auch für Arbeitsverhältnisse am Bau.
Gut zu wissen:
Ein Dienstzettel ist nicht automatisch dasselbe wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Er sollte aber mit dem übereinstimmen, was tatsächlich vereinbart wurde. Gerade bei Entgelt, Einstufung und Arbeitszeit lohnt sich deshalb ein genauer Blick.

