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Sozialversicherung, e-card und Krankenstand: Was du in Österreich wissen solltest

26. Aug.
4 Min. Lesezeit

Wer in Österreich arbeitet, kommt automatisch mit der Sozialversicherung in Berührung. Sie ist ein wichtiger Teil der sozialen Sicherheit und schützt Menschen unter anderem bei Krankheit, Unfall, Erwerbsunfähigkeit und im Alter. Für den Arbeitsalltag sind besonders Krankenversicherung, e-card und Krankenstand wichtig: Sie helfen zu verstehen, was passiert, wenn du krank wirst, medizinische Hilfe brauchst oder nicht arbeiten kannst.



In diesem Beitrag:


  1. Was ist die Sozialversicherung?


Die Sozialversicherung ist ein zentraler Teil des österreichischen Systems der sozialen Sicherheit. Im engeren Sinn besteht sie aus drei Bereichen:

  • Pensionsversicherung

  • Krankenversicherung

  • Unfallversicherung


Für Beschäftigte bedeutet das: Wer in Österreich arbeitet und Geld verdient, muss bei der Sozialversicherung angemeldet werden. In Österreich gilt das Prinzip der Pflichtversicherung. Die Anmeldung zur Pflichtversicherung erfolgt durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin vor Arbeitsbeginn.



  1. Was bedeutet Krankenversicherung?


Die Krankenversicherung ist der Teil der Sozialversicherung, der wichtig wird, wenn du krank bist oder medizinische Hilfe brauchst. Sie hilft dabei, notwendige Behandlungen zu ermöglichen – zum Beispiel bei Ärzt:innen, im Krankenhaus oder bei Medikamenten.


Wichtig im Alltag:
Die e-card mitnehmen

Nimm deine e-card zu jeder Behandlung mit. Sie ist der Schlüssel zur medizinischen Behandlung in Österreich.

Kassen- oder Wahlarzt?

Bei Vertragsärzt:innen wird vieles direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Bei Wahlärzt:innen musst du die Rechnung oft zuerst selbst bezahlen.

Nicht alles ist kostenlos

Viele wichtige Leistungen sind abgesichert. Trotzdem kann es Selbstbehalte, private Leistungen oder Kosten geben, die nicht übernommen werden.


In Österreich funktioniert vieles über sogenannte Sachleistungen. Das bedeutet: Wenn du zum Beispiel zu einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt gehst, wird die Leistung in vielen Fällen direkt mit der Krankenversicherung abgerechnet. Du musst also nicht jede Behandlung zuerst selbst bezahlen. Bei Wahlärzt:innen oder privaten Einrichtungen können andere Regeln gelten.


Für viele Arbeitnehmer:innen ist die Österreichische Gesundheitskasse, kurz ÖGK, zuständig. Sie ist die größte gesetzliche Krankenversicherung Österreichs und betreut rund 7,6 Millionen Menschen. Zu ihren Leistungen gehören Sachleistungen wie ärztliche Hilfe, Medikamente, Spitalsbehandlung, medizinische Hauskrankenpflege, Hilfsmittel oder Krankentransporte. Es gibt auch Geldleistungen, zum Beispiel Krankengeld, Wochengeld, Wiedereingliederungsgeld oder Rehabilitationsgeld. Außerdem ist die ÖGK für das Melde-, Versicherungs- und Beitragswesen zuständig. Das bedeutet: Sie nimmt An- und Abmeldungen von Pflichtversicherten entgegen, stellt die Versicherungspflicht fest und berechnet bzw. hebt Beiträge ein.


Gut zu wissen am Bau: 

Für Bauarbeiter:innen gibt es neben der Krankenversicherung auch weitere wichtige Stellen, zum Beispiel die BUAK für bestimmte Ansprüche am Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz für arbeitsrechtliche Interessenvertretung und Kollektivvertragsthemen.



  1. Was ist die e-card?


Die e-card ist die österreichische Sozialversicherungskarte. Mit ihr prüft die Ärztin oder der Arzt, ob du krankenversichert bist. Die ÖGK nennt sie deshalb den „Schlüssel“, um medizinische Leistungen in Österreich beziehen zu können.


Du solltest die e-card zu jeder Behandlung mitnehmen. Sie wird zum Beispiel bei Ärzt:innen, in Gesundheitseinrichtungen und in vielen Krankenhäusern verwendet. Auch in der Apotheke kann sie wichtig sein, etwa wenn du ein e-Rezept einlösen möchtest. Wichtig ist: Die e-card ist nicht „die Versicherung selbst“. Sie zeigt nicht einfach alles an, was du hast oder brauchst, sondern hilft dabei, deinen Versicherungsstatus elektronisch zu prüfen. Persönliche medizinische Daten sind laut ÖGK nicht auf der e-card gespeichert.


Foto: SVC / Wilke


  1. Was mache ich, wenn ich krank bin?


Wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst, musst du deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin so schnell wie möglich Bescheid geben. Das nennt man Krankmeldung.

1
Dem Betrieb Bescheid geben

Melde dich so früh wie möglich bei Arbeitgeber oder Arbeitgeberin – am besten vor Arbeitsbeginn. Das kann telefonisch, per Nachricht oder so passieren, wie es in deinem Betrieb vereinbart ist.

2
Ärztin oder Arzt kontaktieren

Lass ärztlich abklären, ob du arbeitsunfähig bist. Die Ärztin oder der Arzt kann dich krankschreiben.

3
Schnell wieder gesund werden

Nutze die Zeit, um wieder gesund zu werden. Halte dich an ärztliche Empfehlungen und vermeide alles, was deine Genesung verschlechtern kann.

4
Kontakt halten

Sag deinem Betrieb Bescheid, wenn klar ist, wie lange du voraussichtlich ausfällst oder wann du wieder arbeiten kannst.



  1. Was bedeutet Krankenstand?


Krankenstand bedeutet: Du kannst wegen Krankheit oder Unfall deinen Beruf nicht ausüben. In der Sozialversicherung heißt das „Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit“. Ob du arbeitsunfähig bist, stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt fest.


Wichtig ist:

Krank sein und arbeitsunfähig sein ist nicht immer dasselbe. Entscheidend ist, ob du deine konkrete Arbeit aus gesundheitlichen Gründen machen kannst. Auf einer Baustelle kann das anders bewertet werden als bei einer anderen Tätigkeit.


Der Krankenstand beginnt grundsätzlich mit dem Tag, an dem die Ärztin oder der Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt. Wenn du bei einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt bist, wird die ÖGK über den Krankenstand informiert. Bei Wahlärzt kann es sein, dass du die Bestätigung selbst an die Krankenkasse weiterleiten musst. Mehr dazu findest du auch hier auf der Website der ÖGK.



  1. Krankenstandsbestätigung: Was muss draufstehen?


Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin kann eine Krankenstandsbestätigung verlangen – auch bei nur einem Tag Krankenstand.


In der Bestätigung stehen:

  • Beginn des Krankenstands

  • voraussichtliche Dauer des Krankenstands

  • Ursache der Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel Krankheit, Unfall oder Arbeitsunfall


Wichtig:

Die genaue medizinische Diagnose musst du deinem Betrieb nicht sagen.


Wenn der Krankenstand länger dauert, kann dein Betrieb nach angemessener Zeit erneut eine Bestätigung verlangen. Deshalb gilt: rechtzeitig melden, Regeln im Betrieb beachten und Bescheid geben, wenn sich etwas ändert.



  1. Was gilt während des Krankenstands?


Krankenstand ist kein Urlaub. Wichtig ist, dass du alles vermeidest, was deine Genesung verschlechtern kann. Halte dich an ärztliche Anordnungen – zum Beispiel Medikamente, Bettruhe oder vereinbarte Ausgehzeiten. Während des Krankenstands musst du grundsätzlich an deiner gemeldeten Wohnadresse erreichbar sein. Wenn du dich vorübergehend an einer anderen Adresse aufhältst, musst du das dem Krankenversicherungsträger melden. Die ÖGK kann außerdem kontrollieren, ob die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht. Wenn du zu einer Kontrolluntersuchung eingeladen wirst, musst du diese Einladung beachten.


Mehr dazu zum Nachlesen:

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